Kant und das Recht (des Siegers)

Kant und das Recht (des Siegers)
Wenn Kant recht gehabt haben sollte, wie wäre dann die Intervention in den russischen Bürgerkrieg zu bewerten gewesen? Tatsache ist doch, dass das internationale Kapital als Partei des Bürgerkriegs gegen die Bolschewisten in den Krieg zog. Diese Frage erheischt natürlich keine echte Antwort. Denn genau diese wäre so doppelbödig wie dieses ganze Manöver um die Intervention in Libyen. Insofern ist auch dies hier nur Spiegelfechterei. Der deutsche Philister bevorzugt immer dann die juristische Argumentation, wenn die politische ihn all zu sehr desavouieren würde. Wie kommt es, dass das Kapital immer einen Grund findet, wenn es sein eigenes Recht brechen möchte? Bzw., für wen ist eigentlich dieses Recht? Das Recht ist das des Stärkeren. Und es ist formuliert für den Schwächeren. Das gilt sowohl für die inneren Beziehungen (die Klassenbeziehungen) als auch für die äußeren (zu unterjochten Völkern). Einerseits hat es die Aufgabe den Status Quo, d.h. die realen Machtverhältnisse, zu sanktionieren, andererseits soll es in der Form der falschen Ideologie diese verschleiern helfen. Und hier kommt Kant ins Spiel. Der Unterlegene unterwirft sich (dem Recht des Siegers). Und das ist „vernünftig“ – nach Kant – und somit zugleich so deutsch wie mehrfach historisch belegt.

faz.net/Völkerrecht contra Bürgerkrieg: Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim, 22.03.2011

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2 Trackbacks

  • Von Euphemistische Semantik versus Wolfssprache am 6. April 2011 um 20:50 Uhr veröffentlicht

    […] mittlerweile wieder gewaltig ansteigenden Preise, sondern wegen der Unruhen in Arabien, insbes. in Libyen, und wegen der Katastrophe in Japan. Nicht wegen der zu erwartenden Einflüsse auf die […]

  • Von Der unerkannte Borderliner am 31. Dezember 2013 um 15:02 Uhr veröffentlicht

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