Der Marktwert des Gewissens

Der Marktwert des Gewissens
Die Parteibasis soll also nicht über das Schicksal ihrer Partei entscheiden dürfen. Was sind dann Parteitage? Und eine solche Abstimmung würde ich einem Parteitag gleichsetzen. Nur etwas basisdemokratischer. Dennoch: Es entlarvt sich darin aber eine andere Debatte. Die um das sog. „Abgeordnetengewissen“. Eine Debatte, die sich auch in „parlamentarische Demokratie“ versus „Rätedemokratie“ wiederfindet. Den Gegensatz kann man etwas plakativ so zusammenfassen: in der Rätedemokratie sind die gewählten Räte an die gebunden, denen sie ihr Votum verdanken. In der parlamentarischen („repräsentative“) Demokratie soll der Abgeordnete nur „seinem Gewissen“ verpflichtet sein. Was dieses Gewissen u.U. wert ist, kennen wir aus diversen Skandalen um Parteien, Parteispenden und Parteimitgliedern. Das Gewissen hat nämlich einen Preis. Einen in aller Regel recht hohen. Und um die Rettung dieses Preises, resp. um Rettung des Marktwertes eines solchen Gewissens, scheint es diesen Staatsrechtlern zu gehen.

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