„Zum Wohle des Kindes“

„Zum Wohle des Kindes“
Die Unterhaltsrechtssprechung ist in Deutschland nicht nur ungerecht, sondern auch vordergründig. So ist das Wechselmodell nachwievor nicht wirklich gewünscht, nicht nur von den Müttern, sondern eher von Staatswegen. Es würde nämlich dazu führen, dass viele der Unterhaltszahlungen entfielen, was natürlich letztlich von den Sozialleistungsträgern aufgefangen werden müsste. Die unelegante Lösung den jeweiligen leistungsbeziehenden Elternteilen den Unterhalt zu kürzen, lässt sich schwer durchsetzen bei diesen Regelsätzen. In meinem Fall ist meine Tochter 3/7 der Zeit (aufs Jahr verteilt) – also knapp am „Wechselmodell“ – bei mir. Wovon wie alle profitieren. Ich allerdings „nur“ durch eine Stufe lt. Düsseldorfer Tabelle. Und das auch erst nach einem höchstrichterlichen Urteil im letzten Jahr, und ob einer fairen Richterin – in meinem Fall. Die Eltern mögen hier Täter sein, aber verantwortlich ist der Gesetzgeber, bzw. ein Gerichtswesen, das diesem zuarbeitet. Zum Wohle des Kindes natürlich.

Danke, Herr Peseschkian für diesen Beitrag. Sie sprechen mir aus der Seele und bringen es auf den Punkt.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/umgangsrecht-als-waffe-in-unterhalts-fragen

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