Sollen wir den Sicherheitsorganen „das Zuschauen“ noch komfortabler gestalten?

Sollen wir den Sicherheitsorganen „das Zuschauen“ noch komfortabler gestalten?
Doch ein Punkt scheint dem ansonsten so wachen Ströbele entgangen zu sein. Angesichts der Tatsache, dass bei den bisher bekannten Terrorakte, nahezu alle als sog. Gefährder schon vom Verfassungsschutz beobachtet worden waren und entsprechend gelistet, frage ich mich, was, auch und gerade in Bezug auf die Terrorbekämpfung, noch alles technisch nachgerüstet werden soll und zu welchem Zweck? In den bisher bekannten Fällen schienen doch die damit betrauten Staatsschutz- und Verfassungsschutzorganen dem Verbrechen nahezu 1:1 zugeschaut zu haben?! In dem einen Fall sogar von direkt gegenüber – Polizeirevier vs. Moschee! Wie sehr der Verfassungsschutz und die Polizei dem NSU-Trio geradezu „Narrenfreiheit“ verschafften, wollen wir erst gar nicht diskutieren! Sollen wir also die Grundrechte dafür aushebeln, damit wir den Sicherheitsorganen „das Zuschauen“ noch komfortabler gestalten?

faz.net/aktuell/politik/online-durchsuchung-bundestrojaner-wird-gesetz

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde in Blogs veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Kommentieren oder einen Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.