Den Spuren des Kapitalexports, resp. Arbeitskräfteimports folgend

Den Spuren des Kapitalexports, resp. Arbeitskräfteimports folgend
Die ganze Agenda 2010, deren Herz(losestes)Stück das SGB II, bzw. XII ist, erscheint recht deutlich als Fremdkörper nicht nur in dem bisher gültigen Sozialrechtssystem, sondern ganz grundsätzlich gegenüber einem nationalstaatlichen Rechtsempfinden. Das Kernstück des alten Bundessozialhilfegesetzes war die Behebung einer aktuellen wie konkreten Bedürftigkeit. Bescheide, die über die Behebung dieser aktuellen Notlage hinausgingen, waren so wenig vermittelbar wie eine Sozialhilfe, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes stattfinden sollte. Nach „Hartz“ haben wir nun ein System, das Bedürftigkeit als Abstraktum festsetzt. Diesbezügliche Bescheide werden mittlerweile bis zu einem Jahr ausgedehnt. Hier deutet sich eine Transferleistung an, die ganze Bevölkerungsgruppen, ja evtl. ganze prekär gewordene Nationen, oder Nationenreste, dauerhaft in die Armutsverwaltung überführt, und zwar in eine global agierende, den Spuren des Kapitalexports, resp. des Arbeitskräfteimports folgend.

faz.net/aktuell/politik/inland/hartz-iv-urteil-sozialamt-deutschland

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde in Krise des Kapitals veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Kommentieren oder einen Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.