Die Sozialneiddebatte und ihre zynischen Vollstrecker

Die Sozialneiddebatte und ihre zynischen Vollstrecker
Gerade in meiner Eigenschaft als Mitarbeiter eines Sozialamtes sehe ich SGB II und SGB XII schon von der Intention her gegen die Forderung der Sicherung der Menschenwürde, wie sie noch im alten BSHG enthalten war, gerichtet. Unterhalb dessen, was einem Menschen im Vergleich eben zu den anderen Menschen in dieser Gesellschaft als Bedarf zugestanden sein muss, kehrt Diskriminierung ein. Schäbig auch die Rechtfertigung dieser menschenunwürdigen gesetzlichen Grundlage durch die Arbeitsagentur, die damit auch unfreiwillig den Vorwurf der diskriminierenden Praxis bestätigt, nämlich im Hinblick darauf, dass die Mehrheit der Mitarbeiter diesen Vorgaben zumeist blind folgt. Billigerweise um ihre prominenteste Kritikerin kalt zu stellen. Dadurch erhält diese Diskriminierung eben jene personalisierte Dimension, die für mich die Zunahme von Gewalt in den Jobcentern zu verantworten hat. Mit „Hartz-IV“ wurde eine Sozialdneiddebatte initiiert, die nicht selten durch den behördlichen Zynismus überboten scheint.

faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/urteil-jobcenter-mitarbeiterin-scheitert-mit-klage-gegen-ihre-freistellung

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Ein Trackback

  • Von Die Armut ist nicht systemwidrig, sondern systembedingt am 21. August 2013 um 11:17 Uhr veröffentlicht

    […] also dass dort Stundenlöhne weit unterhalb des sog. Existenzminimums gezahlt, also ergänzende Transferleistungen erbracht werden müss(t)en – an einen Vollarbeitsplatzbesitzer – macht diese meine […]

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