Der „Pöbel“ muss (nicht) weichen

Der „Pöbel“ muss (nicht) weichen
Dieser Beitrag gibt mir die Gelegenheit auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil zu verweisen, was mir ein ehemaliger Arbeitskollege und Freund zugesandt hat. Dieser Arbeitskollege, welcher schon zu Zeiten seines aktiven Dienstes in der Sozialverwaltung auf der Seite der Betroffenen stand, was definitiv nicht die Regel dort war, und weswegen er von seinen Kollegen nicht selten gemobbt wurde, scheint nun auch als Rentner das dort Erlebte nicht vergessen zu können.
Ich selber bin im privaten Bereich ab und an für Betroffene aktiv und erlebe daher Dinge, die mir als Mitarbeiter der Sozialverwaltung das Gefühl dann belassen, auf der falschen Seite zu stehen.
So durfte ich vor nicht allzu langer Zeit erleben, wie sich ein bundesdeutsches Jobcenter hinter einem kostenpflichtigen Telefondienst vor seinem Publikum zu verstecken sucht. Eine doppelte Zumutung, wie ich finde. Da müssen die Ärmsten der Armen für die Kosten einer 0180er Servicenummer aufkommen, nur um ihr Recht als Bürger wahrnehmen zu dürfen, nämlich den Sachbearbeiter zu sprechen, der für das verantwortlich ist, was er zum Beispiel von diesem erst gar nicht erhält: die ihm zustehende Leistung und Beratung. Doppelte Zumutung aber deswegen, da dieser Mitarbeiter für ihn dennoch unerreichbar bleibt.
Ich selber konnte den Betroffenen nur noch an das Sozialgericht verweisen, um seine Interessen durchzusetzen. Selbst das von mir angestrengte Eilverfahren wurde von diesen „Kollegen“ dort kaltlächelnd unterlaufen. So scheiterte auch ich an dieser famosen Abschirmtaktik, die nun ein Anwalt endlich gebrochen hat.
Mir ist seitdem klar, wie hoch die Wut kocht, in den Fluren bundesdeutscher Sozial- und Arbeitsverwaltungen, vor allem in den Jobcentern. Die bekannt gewordenen Übergriffe seitens der solchermaßen also ständig Gedemütigten sind für mich nicht der wirkliche Skandal, sondern der Umstand, dass diese Übergriffe so selten stattfinden.
Der deutsche Staatsbürger ist erheblich geduldiger als der im Beitrag genannte englische. Doch sollte der Michel mal in Bewegung geraten, wird er kaum noch aufzuhalten sein.
Vor diesem Hintergrund ist dieses Urteil vielleicht nicht gerade der Renner, denn die Begründung ist typisch deutsch, da rein formal. Die Zumutungen werden nämlich nicht skandalisiert, wie sich das gehört. Der deutsche Richter bleibt unparteiisch, will heißen: demonstrativ ungerührt. Das Elend betrifft ihn ja auch nicht. Doch das Urteil hat Folgen. Sollte Folgen haben.
Die Servicenummern müssen weg! Auf dem Briefkopf muss Sachbearbeiter und die Telefonverbindung, die ihn erreichbar macht, vermerkt sein. Wenn möglich auch die Emailanschrift. Und vielleicht wäre es wieder ein Anfang – hin zu mehr Recht wie Sozialität, um nicht zu sagen: „Gerechtigkeit“ –, wenn nämlich der Sachbearbeiter sich nicht mehr, gleich ob welcher Taten, in die Anonymität der Verwaltung hinüber retten kann. Wenn er gegenüber dem Publikum wie gegenüber der Öffentlichkeit verantwortlich zeichnen muss. Wie früher.

Hier das Urteil, so wie von diesem Freund mir zugesandt:

Bürger haben ein Anrecht auf Diensttelefonlisten der Behörden
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig gab der Klage statt. Die Anwaltskanzlei hat ein Recht auf den Zugang der Diensttelefonliste mit den entsprechenden Durchwahlnummern der im „Bürgerkontakt stehenden Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig“. Das Gericht betonte, dass das Informationsfreiheitsgesetz einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern gegenüber behördlichen Einrichtungen gewährleistet. Nur wenn Sicherheits- oder Datenschutzgründe gegen die Herausgabe von Informationen spricht, könne diese verweigert werden.

Eben jener Hinderungsgrund traf hier aber nicht zu, so die Richter. Es gibt weder Datenschutz- noch Sicherheitsgründe die eine Herausgabe der Dienstnummern der Jobcenter-Mitarbeiter verhindere. „Die innere Organisation des Jobcenters allein ist kein Kriterium, das dem Informationsanspruch des Bürgers entgegen gehalten werden kann“, urteilte das Verwaltungsgericht Az. 5 K 981/11. Der Anspruch auf Herausgabe der Telefonliste gilt für alle Bürger und nicht nur für die Rechtsanwaltskanzlei. (sb)

Der „Pöbel“ muss weichen
Viele Deutsche kennen das zum Teil aus den Hartz-IV-Verhältnissen heraus. Auch hier werden nur noch Mieten akzeptiert, zu denen Wohnungen gar nicht mehr angeboten werden. Unweit von meinem Wohnort, in Bad Homburg, sollen vor Jahren gar Sozialwohnungen nicht mehr an Sozialhilfeempfänger vergeben worden sein, mit der Begründung, dass die Mieten zu hoch wären. Sollen die doch alle in den Hintertaunus ziehen! Aber selbst jener – vor langer Zeit mal eine deutsche Hungerregion – wird immer mehr zum Spekulationsobjekt des ins Umland fliehenden „Mittelstandes“ – angesichts der ihm gewiss seienden Altersarmut. Und das treibt die Mieten hoch. Mal ganz abgesehen davon, dass dort keine Arbeitsplätze zu finden sind, jedenfalls nicht für die Massenklientel der Arbeitsverwaltungen. Die Mieten in London sind selbstredend ebenfalls hausgemacht, so wie die jetzt noch mal explodierende Arbeitslosigkeit. Doch die Zitadelle des Finanzkapitals wird verteidigt – um jeden Preis. Und der „Pöbel“ muss weichen.

faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/reformpaket-grossbritannien-stutzt-den-sozialstaat-zusammen

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  • Von Target 2 dort, Hartz 4 hier am 7. Juni 2013 um 07:11 Uhr veröffentlicht

    […] bleibt dem Kapital nur übrig sich seine Waren selbst zu bezahlen. Was Target 2 dort ist, ist Hartz 4 […]

  • Von Die Sozialneiddebatte und ihre zynischen Vollstrecker am 30. Juli 2013 um 23:16 Uhr veröffentlicht

    […] ihre zynischen Vollstrecker Gerade in meiner Eigenschaft als Mitarbeiter eines Sozialamtes sehe ich SGB II und SGB XII schon von der Intention her gegen die Forderung der Sicherung der Menschenwürde, wie sie noch im alten BSHG enthalten war, […]

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