…und eine solchermaßen bestellte Analyse
So als gäbe es nicht auch die quasi „systemische Bankrotterklärung“ von Hartz-IV, die nun auch zur Auflösung jener Superbehörde führen wird, oder zur Veränderung des Grundgesetzes, oder, oder.. Es wurden eben nicht nur die Rechte der Betroffenen missachtet – wofür die Streitigkeiten vor den Sozialgerichten ein für jedermann nachvollziehbarer Beweis sein kann -, sondern auch die der Mitarbeiter und dann auch des Grundgesetzes – der föderalen Gliederung eben zwischen den Bereichen der Sozial- und Arbeitsverwaltung. Mit billigen Tricks und unter Vorenthaltung von Mitbestimmungsrechten wurden die Mitarbeiter der Kommunen in die Arbeitsagenturen gepresst. Mittlerweile kommen viele wieder zurück – soweit man sie noch lässt -, und betteln bei ihrem „Endsendungsarbeitgeber“ um Arbeit. Die Arbeit in den Arbeitsagenturen ist ein Alptraum, angefangen mit den ständigen Mängeln in der Datenverarbeitung bis hin eben zu den genannten „Rechtsunsicherheiten“. Die Überlastung der Mitarbeiter tut ihr übriges. Vor allem unerträglich ist die völlige Gleichgültigkeit der vorgesetzten Dienststellen, denen es von Anfang an nur darum ging, Hartz-IV-Verwaltungen auf Teufel komm raus durchzusetzen. Und nun diese bestellte Analyse, kurz vor „Dienstschluss“ – im Jahr 2010.
faz.net/Arbeitsmarkt: Hartz IV – Mythen der Jahrhundertreform, 02.01.2010
Ein Trackback
[…] Armuts- und Elendsverwaltung anklagen Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Richter Hartz IV (Leistungen nach SGB II und SGB XII) nicht wirklich in Frage stellen, sondern diese „Reform“ […]