Die Armuts- und Elendsverwaltung anklagen

Die Armuts- und Elendsverwaltung anklagen
Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Richter Hartz IV (Leistungen nach SGB II und SGB XII) nicht wirklich in Frage stellen, sondern diese „Reform“ der Sozialgesetzgebung, die ja auch indirekt eine der Arbeitsförderungsgesetzgebung wurde (durch die Zusammenlegung von SGB II und Teilen des Arbeitsförderungsgesetzes), zu retten suchen. Dabei scheinen sie politisch klüger zu handeln als die Gesetzgeber selber. Und doch ist das letztlich nur eine überfällige Reaktion auf die Flut von Prozessen gegen die Entscheidungen der Arbeitsagenturen (dass auch entsprechende Teile des SGB XII in Frage gestellt gehören, steht für mich außer Zweifel, ich sehe da im Moment nur keine potenten Kläger) vor den Sozialgerichten. Die Praxis der Arbeitsagenturen ist allein schon wegen dieser zweifelhaften gesetzlichen Vorgaben als eine einzige Orgie der Willkür zu bezeichnen. Damit diese Richter sich nicht damit begnügen nur den Sozialgerichten wieder etwas mehr Spielraum zu verschaffen wird es höchste Zeit gegen das gesamte Reformmachwerk zu mobilisieren. Nicht die Differenzierungen à la Rüttgers sind einzuklagen, sondern diese ganze Armuts- und Elendsverwaltung ist anzuklagen. Und das ist Sache der ganzen Klasse, der arbeitenden wie der arbeitslosen.

faz.net/Sozialpolitik: Hartz IV wird zur Grundsatzentscheidung, 12.01.2010

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