Enteigner nicht Vergesellschafter

Verwaltungsrecht nicht Strafrecht!
@Kum: Sie beziehen sich hier auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid, in dem Fall des VGHs Baden-Württemberg, bzgl. der erfolglosen Klage eines „Doktors“ gegen die Entziehung seines Doktortitels. „Strafrechtlich relevant“ kann es sein im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht. Desweiteren z.B. im Falle einer falscheidlichen (an Eides statt) Erklärung. Was hier aber offenbar nicht der Fall war. Aber eine falsche Ehrenerklärung ist faktisch wenn auch nicht rechtlich dasselbe. Jedenfalls für einen Minister. Dessen Amt ist jetzt schon eine „Fußnote“.

Enteigner nicht Vergesellschafter
@Wevner: Ihr Humor gefällt, dennoch darf ich Sie korrigieren. Guttenberg hat nichts vergesellschaftet, sondern das getan, was die ganze Kapitalistenklasse von Beginn an tut: Sie eignet sich das persönlich (privat: von den Bauern) bzw. gesellschaftlich (von der Arbeitern) erarbeitete Vermögen an. Sie tritt somit als Enteigner, nicht als Vergesellschafter in die Geschichte ein. Nun was die Familie Guttenberg angeht, so geht die Geschichte des Enteignens hier schon länger. Die fränkischen Barone beuten ihre bäuerlichen Hungerleider schon seit fast 1000 Jahren (Geschichte der Guttenbergs) aus. Nun ja: heute leben sie von den Erträgen dieser 1000-jährigen Enteignung. Die Ausbeutung ist somit legalisiert, sprich: kapitalisiert.

faz.net/Debatte über Guttenbergs Dissertation – Regierung: „Das geht noch weiter“, 18.02.2011

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