Das Recht auf Willkür
@Banaschak: Wie kommen Sie darauf, dass Sozialhilfeempfänger alle 3-4 Jahre eine neue Waschmaschine bekommen haben? Die Waschmaschinen wurden auch unter dem BSHG nur an bedürftige Mehr-Personen-Haushalte ausgeben, in aller Regel nur an Alleinerziehende, Alte, Kranke und Behinderte. Singles, wie Mehr-Personen-Haushalten, in denen nicht beide berufstätig waren, wurde der Besuch eines in der Nähe liegenden Waschsalons zugemutet. Und für diesen Waschsalon gab es dann noch nicht einmal eine finanzielle Kompensation. Unter dem SGB II und XII sind die Beihilfen bis auf die Grundausstattung komplett weggefallen. So sehr, dass jeder 2. Antrag, wenn er vor dem Sozialgericht landet, mit Erfolg zugunsten des Antragstellers ausgeht, ähnlich wie bei den zumutbaren Kosten für Unterkunft. Tatsache ist, und das sage ich als Mitarbeiter eben eines Sozialamtes, dass seit „Hartz IV“ ein rechtlicher Wildwuchs entstanden ist, der in aller Regel zu Lasten der Antragssteller ausgeht. Erbschaften werden gnadenlos als Einkommen angerechnet und nicht als Vermögen – wie die Rechtssprechung durchgängig vertritt. Und auch diese Debatte zeigt, dass es nicht um die Durchsetzung von Recht und Gesetz geht, sondern um das Recht auf Willkür, an das man sich offenbar so schön gewöhnt hat.
faz.net/Streit über Hartz-IV-Reform: Kompromiss statt „Blamage“?, 12.02.2011
2 Trackbacks
[…] schäbig wie raffiniert Um was, oder besser: um wen geht es hier eigentlich? Um die Betroffenen, den Beziehern von Sozialleistungen und den Arbeitnehmern, die auf Mindestlöhne […]
[…] So dass nahezu jede 2. Klage vor dem Sozialgericht zugunsten der Betroffenen ausgeht (vgl. mein: „Das Recht auf Willkür“). Wer ist also zudem noch verantwortlich für diese […]