Das Recht des Siegers im Angesicht des Naziunrechts

Das Recht des Siegers im Angesicht des Naziunrechts
Die Enteignung der ostdeutschen Junker durch die Sowjetmacht war definitiv die Grundlage für eine demokratische Bodenreform, die längst überfällig war, in Deutschland, ganz besonders im Osten. Daneben war das eine Bestrafungsaktion für Nazikollaborateure. Und dass die preußischen Junker, sozusagen als Hitlers „natürlichen Offiziere“, das Rückgrat an der Ostfront bildeten, muss hier ja wohl nicht extra bewiesen werden. Dass sich einige davon, dann im Angesicht des für sie unerwartet ungünstig verlaufenden Krieges, dann gegen Hitler wendeten, dürfte an diesem Bild wenig ändern. Die Enteignung war so besehen vielleicht die einzig wirklich authentische und solchermaßen nachhaltige Abrechnung mit dem Naziregime. Unerwähnt soll nicht bleiben, dass viele dieser Junker in den Westen flohen und dort in aller Regel schnell „entschädigt“ wurden. Das Geldkapital nicht weniger heutiger Finanzjongleure dürfte sich darin begründen. Diese Enteignung als Unrecht zu bezeichnen, heißt das Recht des damaligen Siegers, der Sowjets, im Nachhinein bestreiten zu wollen. Im Übrigen hätte auch der Westen das Recht gehabt, gewisse Unternehmen zu enteignen, Krupp, Thyssen, die Quandts, um nur drei zu nennen, hätten sich dazu angeboten. Recht wäre das gewesen, angesichts des Naziunrechts.

faz.net/Rückkäufe von Agrarflächen: Bauernland in Alteigentümerhand, 10.12.2010

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