Der Geschädigte ist der Steuerzahler, nicht die Bank
Ach so, da ja der Steuerzahler der Geschädigte ist, kann natürlich der Nachweis nicht erbracht werden, dass die Bank geschädigt wurde. Oder habe ich da was falsch verstanden? Vorschlag: Der Bund der Steuerzahler klagt nun!
faz.net/Berliner Banken-Skandal:Prozess muss neu aufgerollt werden,11.08.2010