Nachtijall, ick hör dir trapsen

Nachtijall, ick hör dir trapsen
„Wenn der Betrieb beispielsweise unter der Rubrik ,Fehlzeiten‘ angeben soll, ob ein Arbeitnehmer ,rechtmäßig‘ oder ,unrechtmäßig‘ gestreikt hat, kann das nur Misstrauen hervorrufen.“ Das ist wahrlich nicht der richtige Begriff -„Misstrauen“ -, „Nachtijall, ick hör dir trapsen“, würde doch wohl da der Berliner zu sagen. Hier wird dem Innenminister, resp. dem Staatsschutz , zugearbeitet. Oder soll man etwa annehmen, dass die Höhe eines Arbeitslosengeldes einmal davon abhängig gemacht werden könnte, inwieweit da sog. „Wilde Streiktage“ drin enthalten sind. Respekt: perfektionierte deutsche Bürokratenhirne beinhalten doch tatsächlich noch Ungeahntes.

faz.net/Datenchip „Elena“:Regierung will weniger Daten von Arbeitnehmern,01.01.10

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