Das gesamte deutsche Zivilrecht durchforsten

Das gesamte deutsche Zivilrecht durchforsten
Dass deutsches Recht nicht nur in diesem Punkt blind der Ehe huldigt, dürfte eigentlich auf der Hand liegen. Wir wissen das aus der Praxis um die Thematiken Sorgerecht bis hin zu den Unterhaltsfragen. Letzteres wurde erst in jüngster Zeit und nach Hängen und Würgen extremer Konservativer etwas gelockert. So sind wenigstens die Kinder „gleichgestellt“, aber nicht wirklich die Ehefrauen. Auch im Steuerrecht wird die Ehe und nicht die „eheliche“ Gemeinschaft geschützt, letzteres gegen die Begehren homosexueller Lebensgemeinschaften. Und doch: diese Ideologie, jene von der „(Über-)Natürlichkeit“ der bürgerlichen und solchermaßen heterosexuellen Ehe, ist längst obsolet. Es gilt sich zu entscheiden: wollen wir die Ehe schützen oder das gute Familienleben, oder gar die Rechte der Kinder hierbei? Ein Recht der Kinder ist das auf den Vater, nicht das auf eine Ehe der Eltern. Intakte Familien würden sie sich wünschen – die Kleinen -, aber wer sagt, dass das schon nach dem ersten Anlauf gelingen muss? Auch „lieben“ muss (wieder) gelernt sein, die „Ehe“ hat dahingehend keinen all zu großen Erfolg bewiesen. Das gesamte deutsche Zivilrecht sollte dahingehend durchforstet werden, denn der nächste Streit kommt bestimmt.

faz.net/Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter, 03.12.09

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