Beleg für eine historische Niederlage der Arbeiter

Beleg für eine historische Niederlage der Arbeiter
Es ist zugegeben unrühmlich, dass auf konservativen Grundsätzen aufbauend, Arbeitnehmerrechte geschützt werden wollen. Das war so mit den Bismarckschen „Sozialgesetzen“ im Nachklang zu seinen „Sozialistengesetzen“, und es scheint auch heute so, dass die neoliberalen Jubeljahre – nach der deutschen Einheit – noch einmal gefeiert werden sollen – als Gnadenakt gegenüber der geschlagenen Arbeiterschaft. Das soweit auch zu der Behauptung eines Lesers, dass der Materialismus den Kapitalismus mit dem Sozialismus verbinde. Der Vulgärmaterialismus ist die Philosophie einer im Sterben liegenden Klassengesellschaft, aber wirklich nicht die eines Sozialismus, der sich die Befreiung der Arbeit auf die Fahnen geschrieben hat, nicht ein paar Feiertage mehr, doch wäre der Sozialismus mit dem Klammersack gebürstet, wenn er die Feiertage, die da einer „seelischen Entspannung“ gehuldigt scheinen, ablehne. Für die Arbeitnehmer gilt der Teil der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, der da vom Schutz der Arbeitnehmerrechte spricht, so kryptisch (den „Familien“ gewidmet) dieser Teil auch formuliert ist, denn auch darin zeigt sich jene historische Niederlage, die sich auch in einem bis dato fehlenden Kampf um die Länge der Arbeitswoche niederschlägt.

faz.net/Karlsruhe kippt Berliner Ladenöffnungsgesetz: „Am siebten Tage sollst Du ruhen“, 01.12.09

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