An Provokationsgehalt kaum zu überbieten

An Provokationsgehalt kaum zu überbieten
Unglaublich: dem V-Mann des Verfassungsschutzes wird ein kriminell gewordener Rechtsanwalt an die Seite gestellt. Und der Verfassungsschutz will angeblich von dessen Verurteilung nichts gewusst haben. Braucht er wahrscheinlich auch nicht. Denn der Umstand, dass dieser Anwalt im Kontext des Waffendealers und „Ex-Verfassungsschützers“ Pfahl kriminell geworden ist, wirft nicht nur ein bezeichnendes Licht auf die Staatsaffäre Pfahl – nachträglich -, sondern auf ein ebenso bezeichnendes, wenn es das denn überhaupt bedarf, auf die Verfassungsschützer im Kontext der NSU – VERBRECHEN. Doch an Provokationsgehalt kaum zu überbieten, ist dieses instinktlose Vorgehen allemal.

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