Vorschutznahme nicht Inschutznahme
Wo der Generalbundesanwalt selber nur die „berechtigte Hoffnung“ („Kein Deal mit Beate Tschäpe“) ausspricht, nämlich, dass das Justizministerium seinen Ermittlungen folgt (statt diese zu beeinflussen), darf der Bürger definitiv nicht auf eine vollständige Aufklärung hoffen. Sowenig wie bei gewissen Morden, die man der „3. Generation“ einer „RAF“ anlastete, ohne dafür je einen stichhaltigen Beweis erbracht zu haben. Und wer den Unsinn je geglaubt hat, nämlich, dass die Medien die sog. 4. Macht im Staate sind, der darf jetzt erleben wie diese der eigentlichen Macht, der „vierten“ offenbar zu Diensten sind – dem „Staatsschutz“ nämlich. Die lausige Kommentierung (sprich: „Zensur der Leserbriefe“) hier in der FAZ zum Beweis. Was den einen die „Eurosicherung“ infolge der vorherigen Finanz(de)regulierungen bedeutet, scheint dies den andern in Bezug auf die „Sicherheit des Staates“ zu sein. Wen wunderts, dass es in beiden Fällen nicht zur Inschutznahme, sondern „Vorschutznahme“ des zu schützenden Gegenstandes kommt.
faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/zwickauer-terror-trio-verdacht-und-zweifel-21-12-11