Koch und die doppelte Schneide des Urteils des Verfassungsgerichts

Koch und die doppelte Schneide des Urteils des Verfassungsgerichts
@Bovier: Eine „CDU-Position“, die nur SPD-gestützt mehrheitsfähig wäre! Also definitiv keine originär-konservative, dennoch eine reaktionäre. Zeigt doch auch diese „Grundsatzposition“, jetzt auch im nachhinein, wie zweifelhaft schon immer auch die Argumentation der „Optionierenden“ gewesen ist, denn gaben die doch vor, gegen eine gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen zu sein. Ein taktisches Manöver also, das nur zu halten sucht, was zu Zeiten der rot-grünen wie auch der schwarz-roten Koalitionen negativer Konsens war: die Knebelung der betreffenden Klientel, auch unter dem Deckmantel der scheinheiligen Parole vom Fördern und Fordern. Die „Arbeitsteilung in jener (ungeliebten) Gemeinsamkeit“ war dann auch der solchermaßen bewusst verwirrende organisatorische Ausdruck hiervon. Wenn das Arbeitsamt für Fordern stand, so das Sozialamt fürs Fördern, oder umgekehrt. Aber auch vor dem Hintergrund des Wissens darüber, wie repressiv gerade die optionierenden Kommunen (aber definitiv nicht nur diese!) vorgehen, provozieren sie doch auch die meisten Streitverfahren vor den Sozialgerichten, hat das Urteil des Verfassungsgerichts eine doppelte Schneide. Koch sucht sich davon die ihm genehme aus: die für die Arbeitslosen die schärfste.

faz.net/Reform der Jobcenter: Koch blockiert Leyens Pläne, 02.02.2010

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  • Von Der „Pöbel“ muss (nicht) weichen am 3. April 2013 um 22:33 Uhr veröffentlicht

    […] erlebe daher Dinge, die mir als Mitarbeiter der Sozialverwaltung das Gefühl dann belassen, auf der falschen Seite zu stehen. So durfte ich vor nicht allzu langer Zeit erleben, wie sich ein bundesdeutsches […]

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