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Nachtijall, ick hör dir trapsen

Nachtijall, ick hör dir trapsen „Wenn der Betrieb beispielsweise unter der Rubrik ,Fehlzeiten‘ angeben soll, ob ein Arbeitnehmer ,rechtmäßig‘ oder ,unrechtmäßig‘ gestreikt hat, kann das nur Misstrauen hervorrufen.“ Das ist wahrlich nicht der richtige Begriff -„Misstrauen“ -, „Nachtijall, ick hör dir trapsen“, würde doch wohl da der Berliner zu sagen. Hier wird dem Innenminister, resp. […]

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