Nicht nur Zweifel an des Steinbrücks „Urteilskraft“

Diesen Beitrag poste ich nun zum 2. Mal.

Nicht nur Zweifel an des Steinbrücks „Urteilskraft“
Das deutsche Bürgertum war und ist revolutionsfeindlich. Das heißt aber nicht, dass es nicht jederzeit zu einer Konterrevolution aufgelegt ist. Das genau belegen die genannten historischen Daten nämlich. 1848 war nicht nur eine „halbe Revolution“, wie Marx bedauerte, sondern vor allem eine „ganze Konterrevolution“ (die kontingente Antwort, laut Marx). Und die Exzesse der Konterrevolution ab 1918 gipfelten schließlich im Faschismus. Und dass 1989 überlebte, verdankt diese „Revolution“ recht eigentlich ihrem konterrevolutionären Auftrag, der Erledigung dessen, was bis dato immer noch als Sozialismus definiert war. Dass dem nicht so war, also dass hier kein Sozialismus mehr zu schlagen war, mag ja noch als Bestätigung der diesbezüglichen „Anekdote DDR“, wie der andere Historiker, nämlich Wehler, sich hierzu ausdrückte, durchgehen. Doch wenn dem nun die „echte“ kapitalistische Niederlage folgt und die Deutschen dennoch nicht dazu zu bewegen sind, Kants Appell „handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“, umgekehrt, nämlich richtig (mache sie zur Grundlage deines Handelns!), zu verstehen, dürfte dies nicht nur als das Überfordertsein eines Steinbrücks „Urteilskraft“ gewertet werden.

faz.net/buchvorstellung-mit-peer-steinbrueck-woher-wissen-sie-denn-wer-gewinnt-22-09-2011

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